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OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ws 604/98 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Klageerzwingungsverfahren, unbegründeter Antrag, Unbegründetheit, Darstellung der Fristen, Einhaltung der Fristen ergibt sich aus Anlagen, Rückgriff auf Anlagen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ws 604/98
Zwar hält der Senat grundsätzlich an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach diese Angaben Inhalt der Antragsschrift selbst sein müssen, so daß die Einhaltung der Fristen ohne Rückgriff auf die Akten und eventuell dem Antrag beigefügte Anlagen zu überprüfen ist (vgl. dazu auch BVerfG NJW 1988, 1773 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 27 m.w.N.). - OLG Bamberg, 30.11.1989 - Ws 526/89
Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ws 604/98
Im vorliegenden Fall läßt sich den lediglich 6-seitigen Anlagen - die Bescheide der Staatsanwaltschaft bzw. des Generalstaatsanwalts - ohne weiteres das Eingangsdatum des Einstellungsbescheids - 29.05.1998 - und das Datum der dagegen gerichteten Beschwerde - 08.06.1998 - entnehmen, so daß, ausgehend von einer sofortigen Postaufgabe und einer normalen Postlaufzeit, die Einhaltung der zweiwöchigen Beschwerdefrist mühelos nachvollziehbar ist (so auch OLG Bamberg, NStZ 1990, 202).